Beiträge für September, 2006

28. September 2006

Merlin: Der Zauberer in der Krebsentstehung

Forscher vom Fritz-Lipmann-Institut in Jena haben einen neuen Schritt in der Krebsentstehung aufgedeckt. Sie wussten, dass aktiviertes Merlin eine Rolle spielt. Jetzt ist bekannt, wie diese Aktivierung erfolgt. Die Arbeitsgruppe erhofft sich neue Ansätze für die Diagnostik.

Merlin ist nicht nur der Zauberer der Artus-Sage, der das Schwert Excalibur in einem Steinblock versenkte, sondern auch ein Protein, das eine wichtige Rolle bei der Krebsentstehung spielt. Zu den natürlichen Aufgaben des so genannten Tumorsuppressorproteins gehört die Kontrolle des Zellwachstums. “Wenn wir uns schneiden, fangen Stammzellen unserer Haut an sich zu teilen und zu wandern, um den Schnitt wieder aufzufüllen”, erläutert Dr. Helen Morrison vom Fritz Lipmann Institute in Jena. Wie sie hinzufügt, müssen diese Prozesse jedoch wieder stoppen, wenn die Wunde verschlossen ist, damit sie ohne sichtbare Zeichen verheilt. Das entsprechende Stoppsignal gibt aktiviertes Merlin.

Da bei Krebs genau dieser Mechanismus - die Kontrolle der Zellvermehrung - gestört ist, haben Morrison und Kollegen die Aktivierung von Merlin im Detail untersucht, um die Entstehung von Tumoren besser zu verstehen. Die Wissenschaftler erläutern in ihrer Veröffentlichung in der renommierten Fachzeitschrift “Nature”, dass Merlin eine zentrale Kontrollfunktion bei der Vermehrung von vielen Zell- und Gewebetypen hat. Das Protein befindet sich an der Innenseite der Zellhülle und tritt in Aktion, wenn die Zelle in Kontakt zu einer anderen Zelle oder zur Grundsubstanz (Matrix) zwischen Zellen tritt (vereinfacht gesagt, wenn der Schnitt nicht mehr gefüllt, sondern der Zellverband geschlossen wird). Auch eine nachlassende Menge von Wachstumsfaktoren in der Umgebung der Zelle kann ein Auslöser sein.

Wie bereits seit längerem bekannt ist, erfolgt die Aktivierung von Merlin, indem eine spezielle Phosphatgruppe abgespalten wird. Weil bislang jedoch unklar war, auf welchem Wege die Abspaltung stattfindet, hat sich die Arbeitsgruppe um Morrison dieser Frage angenommen. Sie konnte nachweisen, dass ein so genanntes PP1-Enzym diese Aufgabe übernimmt. Es setzt sich zusammen aus zwei Untereinheiten: Die eine (MYPT-1) erkennt Merlin, die andere (PP1?) übernimmt die Abspaltung des Phosphatrests an der entsprechenden Stelle.

Darüber hinaus untersuchte die Arbeitsgruppe den Einfluss von CPI-17 auf die Merlin-Aktivierung, weil die Substanz ein Gegenspieler des PP1-Enzyms ist und dieses sehr spezifisch und potent hemmt. Tatsächlich führte CPI-17 zu einer verminderten Aktivierung von Merlin und zu einer Veränderung der Zellen in Richtung Tumorzellen. Durch Zugabe von aktiviertem Merlin ließen sich diese Prozesse wieder rückgängig machen.

Nach den Vorstellungen der Arbeitsgruppe tritt beispielsweise bei Zell-Zell-Kontakt das PP1-Enzym in Aktion und spaltet den entsprechenden Phosphatrest von Merlin ab. Dadurch kann Merlin die Aktivierung des so genannten Ras-Proteins verhindern. Von Ras wiederum ist bereits seit längerem bekannt, dass es wesentlich zur Entstehung von Krebs beiträgt, wenn es ständig im aktivierten Zustand vorliegt und Signale weitergibt, die zum Zellwachstum und zur Zellteilung führen.

“Nach unseren Ergebnissen könnten - neben Mutationen im Merlin-Gen - auch Störungen der CPI-17-Produktion zum Verlust der Merlin-Funktion und damit zur Tumorentstehung beitragen”, betonen die Forscher. Wie sie hinzufügen, haben sie in verschiedenen menschlichen Tumorzelllinien erhöhte CPI-17-Werte gefunden.

Nach Angaben von Dr. Tobias Sperka, einem der Autoren der Studie, überprüft die Arbeitsgruppe derzeit, ob sich der Nachweis von CPI-17 in Gewebeschnitten für die Charakterisierung von Tumoren - etwa die Stadieneinteilung - eignet. Zudem hält er es für interessant, künftig zu untersuchen, auf welchem Wege die Aktivierung von des PP1-Enzyms erfolgt, um irgendwann die gesamte Kaskade vom Zell-Zell-Kontakt über das PP1-Enzym und Merlin bis hin zum Ras-Protein zu kennen.

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28. September 2006

Gefährliche Anabolika

Zuviel Testosteron durch Anabolikamissbrauch kann Hirnzellen in den Selbstmord treiben

Erhöhte Werte des Geschlechtshormons Testosteron töten Nervenzellen ab. Ein überhöhter Testosteronspiegel, wie er durch den Missbrauch von Anabolika zum Aufbau von Muskelmasse entsteht, kann so zu einem dramatischen Verlust von Hirnzellen führen. Das schließen amerikanische Forscher aus den Ergebnissen ihrer Studien an kultivierten Nervenzellen im Labor.

Hohe Dosen von Testosteron lösten bei den im Labor gezüchteten Nervenzellen den so genannten programmierten Zelltod aus, beobachteten die Wissenschaftler. Dieser Mechanismus ist ein natürlicher Teil vieler wichtiger Lebensfunktionen. Wenn er allerdings gestört ist, kann er auch zu Krankheiten wie beispielsweise Alzheimer führen. Den Neurologen zufolge greift zuviel Testosteron in Signalsysteme der Zelle ein, die daraufhin ihr Selbstzerstörungsprogramm einleiten. Normale Konzentrationen von Testosteron beeinträchtigten die Lebensfähigkeit der Nervenzellen dagegen nicht.

Testosteron ist das wichtigste männliche Geschlechtshormon und steuert maßgeblich die körperliche Entwicklung, aber auch das menschliche Verhalten. Frühere Studien zeigten bereits, dass die Einnahme hoher Dosen männlicher Geschlechthormone Übererregbarkeit, aggressives Verhalten und die Neigung zu Selbstmord auslösen kann. Auch in Deutschland ist der Gebrauch von Anabolika zum Muskelaufbau weit verbreitet. Laut Studien gehen die Zahlen in die Hunderttausende.

Anabolika ist der Oberbegriff für Substanzen, die den Proteinaufbau im Körper fördern. Neben Testosteron selbst kommen dabei auch künstlich hergestellte so genannte Steroide zum Einsatz, die dem Testosteron ähneln. Den Forschern zufolge könnte die Ursache für die gefährlichen Nebenwirkungen der Anabolika auch die nervlichen Veränderungen sein, die übertriebene Testosteronwerte verursachen.

Barbara Ehrlich (Yale-Universität, New Haven) et al.: Journal of Biological Chemistry, Online-Vorabveröffentlichung, DOI: 10.1074/jbc.M603193200

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28. September 2006

Fachgesellschaften gründen “Qualifizierte Schmerztherapie Certkom e.V.”

Zertifikat “Paincert” kennzeichnet Kliniken mit optimaler Schmerztherapie

Auf den ersten Blick sollen Patienten künftig erkennen können, in welcher Klinik, in welchem Hospiz, in welchem Krankenhaus sie ein optimales Schmerzmanagement erwarten können. Dazu haben die Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Klinische Medizin (DGIKM), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) im September in Bochum die Gesellschaft für Qualifizierte Schmerztherapie Certkom e.V. gegründet. Sie zertifiziert Institutionen, die ein nach internationalem Standard empfohlenes, patientenzentriertes und auditiertes Schmerzmanagement durchführen und vergibt das Zertifikat “Paincert”. “Wir prüfen nicht nur die Strukturqualität, sondern die Ergebnisqualität der Schmerztherapie”, unterstreicht der 1. Vorsitzende der Gesellschaft, Prof. Dr. Michael Zenz, zugleich Präsident der DGSS. “Am Zertifikat kann der Patient erkennen, dass eine Institution sich einer objektiven Prüfung unterzogen hat und auch entsprechende Ergebnisse vorweist.” Über 80 Einrichtungen haben bereits Interesse an einer Zertifzierung angemeldet.

Schwachstellen in konservativen Bereichen

In deutschen Krankenhäusern liegt in Sachen Schmerztherapie noch immer vieles im Argen: Dabei sind es weniger die akuten Schmerzen, die ein Patient nach einem operativen Eingriff erleidet, die besonders problematisch sind. “Hier hat sich in den vergangenen Jahren schon einiges getan”, so Prof. Zenz. Er sieht die Schwachstellen in anderen Bereichen, so zum Beispiel in konservativen Fächern. “Da wird ein Patient mit diabetischem Fuß gegen seinen Diabetes behandelt, seine chronischen Wunden werden versorgt, aber dass der Fuß auch weh tut, interessiert oft niemanden.” Dabei haben Projekte, zuletzt das Projekt “Schmerzfreies Krankenhaus”, gezeigt, dass ein umfassendes Schmerzmanagement auch hier möglich und wirkungsvoll ist. Häuser, die ein vorbildliches Schmerzmanagement durchführen, können sich bei Certkom um das Zertifikat “Paincert” bewerben.

Wer das Zertifikat verdient, hat die komplette Akte

Für das Zertifizierungsverfahren nimmt die Gesellschaft hauptsächlich eine Prüfung der Krankenakten vor. Darin ist - vorausgesetzt die Institution hat ein gutes Schmerzmanagement - genau verzeichnet, wann ein Patient Schmerzen hatte, wie stark sie waren, was dagegen unternommen worden ist, wie der Erfolg war, ob es Nebenwirkungen oder Komplikationen gegeben hat. “Die Akten sind das erste Indiz für ein gutes Schmerzmanagement”, erklärt Prof. Zenz, “wer das Zertifikat verdient, hat alle diese Angaben lückenlos.” Eine Arbeitsgruppe ist derzeit damit befasst, die weiteren Kriterien für das Zertifizierungsverfahren festzuschreiben. Grundlage ist die weltweit größte klinische Erhebung zu akuten und chronischen Schmerzen in Krankenhäusern im Rahmen des Projekts “Schmerzfreies Krankenhaus”. Dafür wurden in 25 Kliniken unterschiedlicher Versorgungsstrukturen bisher 4500 Patienten, 2200 Pflegende sowie 2100 Ärzte intensiv zum Schmerzmanagement befragt. Erstmalig konnten in diesem Projekt gemeinsame Konzepte aus Medizin und Pflege zur Schmerztherapie entwickelt und klinisch erfolgreich umgesetzt werden.

Weitere Informationen

André Ewers, MScN, Gesellschaft für Qualifizierte Schmerztherapie Certkom e.V., Bürkle-de-la-Camp-Platz 2, 44789 Bochum, Tel: 0234-3253095

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27. September 2006

Wenn sich Luftschadstoffe auf die Ohren schlagen:

GSF - Epidemiologen und niederländische Wissenschaftler finden Zusammenhang zwischen Mittelohrentzündung bei Kindern und Luftschadstoffen aus dem Verkehr

Eine soeben von Epidemiologen des GSF - Forschungszentrums für Umwelt und Gesundheit gemeinsam mit niederländischen Wissenschaftlern veröffentlichte Studie findet erstmals Zusammenhänge zwischen dem Auftreten akuter Mittelohrentzündungen bei Kindern während der ersten beiden Lebensjahre und verkehrsbedingten Luftschadstoffen, denen diese ausgesetzt sind.

Angesichts der Tatsache, dass zum einen Luftschadstoffe aus dem Verkehr eine dauerhafte Belastungsquelle sind und zum andern Mittelohrentzündungen zu den häufigsten akuten Infektionen bei Kleinkindern mit vielfältigen gesundheitlichen Spätfolgen zählen, haben diese Erkenntnisse weitreichende Bedeutung für die Risikobewertung der Feinstaubbelastung.

Seit langem weiß man, dass für die Entstehung von Otitis media, der akuten Mittelohrentzündung, bei Kleinkindern auch Umweltfaktoren, wie etwa Passivrauchbelastung eine Rolle spielen können. Über mögliche Zusammenhänge mit Schadstoffen der Außenluft war dagegen bislang wenig bekannt.

Zusammen mit Wissenschaftlern der niederländischen Universitäten von Utrecht, Rotterdam, Groningen und Bilthoven gingen Dr. Joachim Heinrich und Prof. Dr. Dr. H.-Erich Wichmann vom GSF-Institut für Epidemiologie dieser Fragestellung nun erstmalig mit einer umfassenden Untersuchung nach. In zwei prospektiven Studien erhoben Heinrich und seine Kollegen in den Jahren 1997-99 bereits vorgeburtlich vom Zeitpunkt der Schwangerschaft an Daten von 4150 niederländischen Kindern und 670 Kindern aus der Münchner LISA-Studie.

Für jedes Kind wurden auf der Basis von Luftschadstoffmessungen individuelle Expositionen für ihr jeweiliges Wohnumfeld abgeschätzt, darunter Stickstoffdioxid und Feinstäube im PM2,5-Bereich. Im Zuge einer Befragung der Eltern erhielt Heinrich detaillierte Angaben zum Auftreten von Mittelohrentzündungen der beteiligten Kinder von Geburt an bis zur Vollendung ihres zweiten Lebensjahres. Mögliche andere Risikofaktoren wie soziale Einflüsse, Allergien bei den Eltern oder Passivrauchbelastung wurden ebenfalls abgefragt.

Das Ergebnis verblüffte selbst die Wissenschaftler: “Sowohl bei der niederländischen als auch bei der deutschen Studienpopulation fanden wir eindeutige Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Otitis media und der Belastung der Kinder mit verkehrsabhängigen Luftschadstoffen”, so Joachim Heinrich von der GSF.

Die Ergebnisse im Detail: Etwa 35 Prozent der Kinder beider Kohorten litten in ihren ersten beiden Lebensjahren mindestens einmal unter einer akuten Mittelohrentzündung. Die bereinigten Odds Ratios, errechnete Maße für einen statistischen Zusammenhang, liegen in der niederländischen bzw. deutschen Kohorte bei 1,13 bzw. 1,24 für einen Anstieg der PM2,5-Feinstaubbelastung um 3 Mikrogramm pro Kubikmeter ( µg/m3) und in beiden Studien genau 1,14 für einen Anstieg der Stickstoffdioxidbelastung (NO2) um 10 (µg/m3. Das entspricht einer Erhöhung des Risikos für Otitis um 13 - 24 Prozent für eine moderate Zunahme der Feinstaubbelastung um 3 µg/m3 sowie einer Risikoerhöhung um 14 Prozent für den Anstieg von NO2 um 10 µg/m3.

Die Wissenschaftler vermuten den gleichen Wirkmechanismus für die Assoziation zwischen Luftschadstoffen und Otitis wie er auch für den Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Otitis angenommen wird: Eine erhöhte Luftschadstoffbelastung verursacht in den Atemwegen Entzündungen und schränkt die Funktionsfähigkeit der Flimmerhärchen in den oberen Atemwegen ein. Sie sind für den Abtransport inhalierter Partikel zuständig, eine verminderte Funktionsfähigkeit erhöht nachweislich das Risiko für Atemwegsinfekte - eine der bekannten Ursachen für die Entstehung akuter Mittelohrentzündungen.

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27. September 2006

Einzelne Lebensmittel aus Asien sind unzulaessig bestrahlt

Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit stellt Daten zu bestrahlten Lebensmitteln fuer das Jahr 2005 vor

Rund vier Prozent der in Deutschland im Jahr 2005 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehoerden der Bundeslaender, ueber die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute informiert hat. In Deutschland duerfen lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt verkauft werden. Seit Juni 2006 duerfen auch tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmaessig in Verkehr sind, nach Deutschland eingefuehrt werden.

2,4 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland fuer eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. 1,1 Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung fuer die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. 0,1 Prozent der Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulaessig. Insgesamt wurden 3.945 Proben untersucht. Die Probenahme erfolgt in der Regel risikoorientiert.

Unzulaessig bestrahlt waren vor allem asiatische Nudelsuppe, getrockneter und gesalzener Fisch, Krustentiere und Froschschenkel aus dem ostasiatischen Raum sowie Nahrungsergaenzungsmittel aus Deutschland und der Schweiz. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.

Rund die Haelfte der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmaengeln entfiel auf bestrahlte Kraeuter und Gewuerze in Suppen und Saucen, die zumeist aus dem ostasiatischen Raum stammten. Bestrahlte Kraeuter und Gewuerze duerfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. Rund 32 Prozent der Beanstandungen betrafen asiatische Nudel- und Party-Snacks sowie Pizza, die mit bestrahlten Gewuerzen und Kraeutern hergestellt und nicht oder mangelhaft gekennzeichnet wurden. Darueber hinaus wurde die mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung bei Gewuerzen, tischfertigen Gerichten, Trockenmahlzeiten und Tee beanstandet.

Hintergrundinformation zur Bestrahlung von Lebensmitteln

Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhoehen oder gesundheitsschaedliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutoeten, besteht grundsaetzlich die Moeglichkeit, Obst, Gemuese und Getreide, Fleisch und Fisch zu bestrahlen. Die Behandlung darf allerdings nicht Hygienemassnahmen ersetzen.

Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Roentgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel ueber und fuehrt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und länger gelagert werden koennen. Unerwuenschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemuese oder Nuessen koennen durch eine Bestrahlung abgetoetet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die ge-sundheitsgefaehrdend sind, koennen eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewuerzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewaehrleistet ist.

Die Strahlung besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenquelle herum gefuehrt bzw. unter dem Elektronen- oder Roentgenstrahl hindurch gefuehrt, bis sie die notwendige Dosis erhalten haben.

Welche bestrahlten Lebensmittel duerfen in Deutschland angeboten werden? In Deutschland duerfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt angeboten bzw. verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemaesse Strahlenbehandlung sicherzustellen, duerfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die fuer diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittlaendern zugelassen sind.

Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Grossbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch fuer weitere Lebensmittel erlaubt. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn dies in Form einer so genannten Allgemeinverfuegung durch das BVL genehmigt wurde. Eine Allgemeinverfuegung kann erteilt werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union rechtmaessig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmaessig im Verkehr des Mit-gliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Bislang hat das BVL lediglich eine Allgemeinverfuegung fuer tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel ausgesprochen.

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27. September 2006

Hoher Zimtverzehr kann gesundheitschädlich sein

Entscheidend ist der Gehalt an Cumarin

Cumarin ist ein natürlicher Aromastoff, der in vielen Pflanzen enthalten ist (beispielsweise Waldmeister, Steinklee, Tonka-Bohnen). Insbesondere kommt er in bestimmten Zimtarten in höheren Konzentrationen vor. Cumarin wird auch als Duftstoff in kosmetischen Mitteln und als Wirkstoff in Arzneimitteln verwendet. Seit wenigen Jahren werden zudem zimthaltige Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die angeblich den Blutzuckerspiegel sowie die Blutfettwerte bei Diabetikern senken sollen. Wegen der gesundheitsschädlichen Wirkung größerer Mengen – Cumarin kann Leberschäden verursachen – darf Cumarin im Lebensmittelbereich nur als Bestandteil von Aromen und sonstigen Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften verwendet werden. Lange bekannt ist zudem, dass Cumarin im Tierexperiment die Bildung von Tumoren auslösen kann. Neuere wissenschaftliche Ergebnisse deuten darauf hin, dass hierbei kein genotoxischer Wirkmechanismus vorliegt, welcher lange Zeit vermutet wurde. Die Europäische Kommission hat daraufhin einen Entwurf zur Änderung der Aromenrichtlinie vorgelegt, wonach vorgesehen ist, die bestehenden Einschränkungen für Cumarin aufzuheben. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erneut mit Cumarin befasst.

In Deutschland nehmen Verbraucher, die viel Zimt verzehren, relativ hohe Cumarin-Mengen durch Lebensmittel auf. Das BfR stützt sich bei seiner Expositionsberechnung auf Messergebnisse einer amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde, die die Cumarin-Gehalte von Zimtpulver und Zimtgebäck erhoben hat. Die getesteten Lebensmittel überschritten die geltenden Höchstgehalte der europäischen Aromenrichtlinie von 2 Milligramm pro Kilogramm Lebensmittel erheblich, was darauf hindeutet, dass die Lebensmittelindustrie Cassia-Zimt verarbeitet, der im Vergleich zu Ceylon-Zimt hohe Cumarin-Gehalte aufweist. Die Expositionsberechnung ergibt, dass Kinder, die viel Zimt verzehren, ungünstigstenfalls den von der EFSA abgeleiteten TDI-Wert für Cumarin deutlich überschreiten (sogenanntes Worst-Case- Szenario, mit gleichzeitiger Berücksichtigung einer hohen Exposition über die Haut). Der TDI-Wert gibt die Menge eines Stoffes an, die täglich ein Leben lang ohne gesundheitliche Schäden aufgenommen werden kann.

Das BfR ist der Auffassung, dass die Cumarin-Aufnahme durch Lebensmittel weiterhin begrenzt bleiben muss. Um die hohe Cumarin-Exposition bei direktem Verzehr (z.B. Milchreis mit Zimt und Zucker) zu vermeiden, wären gegebenenfalls gesetzgeberische Maßnahmen anzustreben.

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